Hier stellen wir Urteile der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete vor, die Sie interessieren könnten.
Kündigung vor Abnahme wegen Mängeln u.U. ausgeschlossen
externer Bauüberwacher hat keine Vollmacht, Nachträge zu beauftragen
Regelmäßig besteht kein Anspruch auf Rücksendung der Bürgschaft
Das Fehlen jeder Planung ist nicht der fehlerhaften Planung gleichzusetzen
Erwerber kann Eigentumsumschreibung unter Umständen auch verlangen, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt ist
Zwei Bauunternehmer können voll auf denselben Schaden haften, den sie unabhängig voneinander verursacht haben.
Verweigert der Erwerber der Eigentumswohnung zu Unrecht die Abnahme, kann der Bauträger vom Vertrag Abstand nehmen!
Mängel können teuer werden!
Abschlagszahlungen haben nur vorläufigen Charakter
Abnahme ist durch Vertreter zu erklären