Vergütung / Honorar

Vergütung unserer anwaltlichen Leistungen

Wir lassen Sie über die Höhe der Vergütung nicht im Dunkeln und sprechen diese Frage daher in der Regel gleich im ersten Gespräch an, um Klarheit in dem Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant zu haben.

In außergerichtlichen Angelegenheiten kann das Honorar frei vereinbart werden. Wir reden mit Ihnen über ein Stundenhonorar, ein Pauschalhonorar oder die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses enthält verschiedene Gebührentatbestände, die abhängig vom Streitwert einen bestimmten Honorarsatz ergeben. Wird bei Mandatierung nichts vereinbart, gelten in der Regel diese Honorarsätze. Sie gelten auch für die Arbeit vor Gericht.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/.

Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zum Honorar finden Sie hier: http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/.

Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht Dresden: www.justiz.sachsen.de/agdd/content/1281.htm