Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Die Insolvenz ist ein gravierender Einschnitt, nicht nur für den Schuldner, dessen Existenz bedroht ist, sondern auch für den Gläubiger, der durch den Verlust seiner Forderung selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann.
Viele zögern, Insolvenzantrag zu stellen und hoffen, einen anderen Weg aus der Krise zu finden. Dabei geschehen oft entscheidende Fehler. Nicht nur das Zögern, Insolvenzantrag zu stellen, auch die Bestellung beim Lieferanten kann gravierende Folgen haben. Oft droht die Verfolgung durch die Strafbehörde. Insbesondere, wenn man einen wirtschaftlichen Neustart plant, gilt es, Fehler zu vermeiden.
Wir sind auf diese Situation spezialisert. Wir können beurteilen, ob Sie die Möglichkeit haben, sich ohne Insolvenzverfahren von Ihren Schulden zu befreien. Für Unternehmen hat der Gesetzgeber mit dem Restrukturierungsverfahren zum Jahreswechsel dafür eine interessante neue Möglichkeit eröffnet. Ist das Insolvenzverfahren nicht zu vermeiden, können wir Ihnen den besten Weg durch ein Insolvenzverfahren aufzeigen und mit Ihnen gehen.
Deshalb: Zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
Wir bearbeiten jedes Insolvenzverfahren bestmöglich - dank unserer besonderen Kenntnisse im Insolvenzrecht und mit verlässlichen Partnern. Die faire Behandlung aller Beteiligten ist uns wichtig.
Bei einer Unternehmensinsolvenz betrachten wir die Sanierung und den Erhalt von Arbeitsplätzen als oberstes Ziel.
Anwälte unserer Kanzlei werden von den Insolvenzgerichten in Dresden,Chemnitz und Cottbus regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. Sie sind beim Restrukturierungsgericht in Dresden gelistet.
Die Insolvenz bezeichnet die Situation eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, der also zahlungsunfähig ist.
Das Insolvenzverfahren hat das Ziel, die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem entweder sein Vermögen verwertet und an die Gläubiger verteilt (Abwicklung) oder in einen Insolvenzplan Abweichendes vereinbart wird. Dieser dient oft dem Erhalt des Unternehmens (Sanierung).
Nur der Schuldner oder seine Gläubiger können einen Insolvenzantrag stellen. Neben Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist bei einem Eigenantrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Insolvenzgrund. Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist außerdem, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist also der Insolvenzantrag begründet, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.
Die Fachanwälte für Insolvenzrecht RA Friedemann Schulz und RA André Nickel beraten und vertreten Sie in allen Fragen zum Thema Insolvenz.
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