Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Dresden

Ihr Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • blickt im Wohnungseigentumsrecht auf eine langjährige Expertise durch die Beratung vieler WEG-Verwalter und Eigentümergemeinschaften zurück.
  • setzt Hausgeldforderungen und Sonderumlagen sowie Duldungs- und Vornahmeverpflichtungen gegen einzelne Eigentümer durch.
  • unterstützt Sie bei nachbarrechtlichen oder anderen Abwehransprüchen sowie in gerichtlichen Verfahren zur Anfechtung von Beschlüssen.

Im Wohnungseigentumsrecht

  • geht es vornehmlich um den Ausgleich der Interessen des einzelnen (Sonder-) Eigentümers mit den Interessen anderer Sondereigentümer oder der Gemeinschaft.
  • bieten gewünschte oder bereits durchgeführte bauliche Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum oder die anderen Sondereigentümer haben, ebenso Konfliktpotenzial wie die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber Bauunternehmen oder dem Bauträger
  • ist weiterhin die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung konfliktanfällig. Der Gemeinschaft sind durch das Wohnungseigentumsgesetz strikte Grenzen sowohl der Beschlussgegenstände als auch der Beschlussinhalte gesetzt. Da aber auch rechtswidrige Beschlüsse bestandskräftig werden, ist mitunter die binnen Monatsfrist nach Beschlussfassung zu erhebende Beschlussanfechtungsklage notwendig, um einen rechtswidrigen Zustand innerhalb der Gemeinschaft auf Dauer zu verhindern. Mitunter muss auch die Nichtigkeit von Beschlüssen festgestellt werden
  • relevant ist auch die Prüfung, ggf. auch die Änderung, von Teilungserklärungen, die das Miteinander der Wohnungseigentümer auf Dauer regeln. Änderungen der Teilungserklärung bedürfen regelmäßig der Zustimmung aller Miteigentümer, die aber auch in bestimmten Fällen über das Gericht erzwungen werden kann.

Beratung von Hausverwaltungen und Projektentwicklern

Im Vordergrund steht im Wohnungseigentumsrecht die Beratung von Hausverwaltungen zur Vermeidung haftungsriskanter Fehler. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Verwalterverträge, der Vorbereitung kritischer Versammlungen und der Formulierung von Beschlussvorlagen.

Wir verweisen auf langjährige Beratung von Hausverwaltungen, aber auch von Projektentwicklern

Aus der Formulierung von Teilungserklärungen und Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlungen ergeben sich oft weitreichende Konsequenzen, die im Nachhinein kaum mehr korrigierbar sind. Der präzisen Formulierung derartiger lange wirkender Vereinbarungen ist daher allergrößte Sorgfalt zu widmen. Hierbei unterstützt Sie unserer Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Vertrauen Sie Ihr konkretes Problem und Ihre Fragen unserem Anwalt für Wohnungseigentumsrecht (WEG) in Dresden an.

Zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.