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Bauträgervertrag: Eigentumsumschreibung auch vor vollständiger Kaufpreiszahlung?

Erwerber kann Eigentumsumschreibung unter Umständen auch verlangen, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt ist

Der Bundesgerichtshof hat am 01.09.2021 (VII ZR 339/20) die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München von 23.10.2020 (27 U 2211/20) nicht zugelassen, wonach der Bauträger die Eigentumsumschreibung bewilligen muss, obwohl der Erwerber einen Kaufpreisanteil von 8 % wegen Mängeln zurückhält.

Zwar sehen die Bauträgerverträge in der Regel vor, dass die Eigentumsumschreibung erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt. Behält der Erwerber jedoch wegen Mängeln einen Kaufpreisanteil ein, kann er die Eigentumsumschreibung auch schon vor vollständiger Kaufpreiszahlung verlangen. Dem Bauträger steht dann das sog. Leistungsverweigerungsrecht nicht zu. Dieses ist nach  Treu und Glauben ausgeschlossen, weil der rückständige Teil der Leistung des Erwerbers geringfügig ist. Selbst 8 % des Kaufpreises können nach dem Urteil geringfügig in diesem Sinne sein.