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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dresden

Unsere Rechtsanwaltskanzlei

  • bearbeitet seit vielen Jahren erfolgreich arbeitsrechtliche Mandate
  • steht Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Personalräten für arbeitsrechtliche Fragen zur Verfügung
  • hat Schwerpunkte auf folgenden Themengebieten:
    • Erarbeitung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen wie Fortbildungsverträge
    • Beratung und Begleitung bei Kündigung und Entlassung sowie Verhandlung von Abfindungen
    • Arbeitsrecht und Insolvenz
  • führt Rechtsberatung und Prozessvertretung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht durch

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und kleine bis große Arbeitgeber:

  • Beratung, Prüfung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen z. B. über die Nutzung von Fahrzeugen
  • Wir bereiten Personalmaßnahmen vor und vertreten sie vor den Arbeitsgerichten
  • Wir vertreten Arbeitnehmer, die 
    • von Kündigung und Entlassung bedroht sind und eine Kündigungsschutzklage erwägen
    • Lohn oder Gehalt nicht erhalten haben und ihre Lohnansprüche oder Gehaltsansprüche durchsetzen wollen oder
    • sich einer ungerechtfertigten Abmahnung ausgesetzt sehen
  • Auch die besonderen Belange von Fachkräften und Führungskräften (leitende Angestellte, Geschäftsführer, Manager oder Vorstände) finden bei uns Unterstützung.
  • Bei Kündigung und Insolvenz helfen uns unsere besonderen insolvenzrechtlichen Kenntnisse, Ihre Rechte optimal zu wahren.

Wir kennen beide Seiten gut.

Es fällt uns leicht, die Schwachpunkte in der Argumentation der anderen Seite zu erkennen. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für die außergerichtliche Verhandlung und das Verfahren vor Gericht.

So können wir als Anwälte für Arbeitsrecht die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite auch bei Fragen um folgende Themen fachkundig beraten und vertreten:

  • Arbeitsvertrag, z. B. Überprüfung und Gestaltung - auch von besonderen Ausprägungen wie Dienstvertrag, Geschäftsführervertrag oder Chefarztvertrag
  • Lohn und Gehalt, z.B. ausstehende Zahlungen und Sonderzahlungen, Überstundenausgleich, Urlaubsgeld, Mindestlohn, Tariflohn, Provisionsvereinbarungen
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abwicklung, Sozialauswahl
  • Arbeitszeugnis (Einforderung und Prüfung auf unpassende Formulierungen)
  • Befristungen (befristeter Arbeitsvertrag, Entfristung)
  • Kündigung und Kündigungsschutzrecht (Kündigungsschutzverfahren, Änderungskündigung, Außerordentliche Kündigung, Rachekündigung)
  • Versetzung, Abordnungen und Umsetzungen 
  • Vertragsstrafen, Konventionalstrafen und Schadensersatz
  • Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
  • Arbeitszeit, z.B. Überstunden, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit und Feiertagsarbeit; Arbeitszeitänderung, Arbeitszeitreduzierung, Arbeitszeitkonto
  • Mobbing und gezielte Attacken von Kollegen und Vorgesetzten, Überwachung am Arbeitsplatz, Diskriminierung, Ungleichbehandlung/Bevorzugung
  • Urlaub (Anspruch, Abgeltung, Verfall) und Krankheit, Sonderurlaub und Sabbatical
  • Mutterschutz/Elternzeit, Wiedereingliederung (BEM)
  • besondere Rechte Schwerbehinderter
  • Fortbildungen/Weiterbildungen (Weiterbildungsurlaub, Fortbildungsvertrag)
  • Altersteilzeit
  • Arbeitnehmerüberlassung / Leiharbeit und Zeitarbeit, Scheinselbständigkeit

Im Arbeitsrecht gibt es oft kurze Fristen, so dass Sie keine Zeit verlieren sollten. Zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihren Fall.


Folgende typische Fälle haben wir bereits erfolgreich für unsere Mandanten bearbeitet:

Verhandlung von Abfindungen

In der arbeitsgerichtlichen Praxis nehmen Kündigungsschutzklagen eine herausgehobene Stellung ein. Das Gericht stellt in jedem Verfahren die Frage, ob eine gütliche Einigung in Betracht kommt. Diese besteht meist darin, dass das Arbeitsverhältnis beendet und eine Abfindung gezahlt wird. Oft richtet sich der gerichtliche Vorschlag zur Höhe der Abfindung nach der in der Praxis weithin akzeptierten Faustformel: ein halbes Monatsentgelt pro Beschäftigungsjahr.

Damit muss die Verhandlung jedoch nicht enden. Es ist Kennzeichen guter anwaltlicher Tätigkeit, die Vorgeschichte der mit der Klage angegriffenen Kündigung und dabei insbesondere auch „weiche“ Fakten umfassend zu ermitteln und geschickt in die Verhandlung einzuführen. Dann kann es dem Arbeitnehmervertreter gelingen, Zahlungen zu vereinbaren, die weit über dem Üblichen liegen.