Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Dresden

Im Verwaltungsrecht beraten und begleiten wir Sie in allen gängigen Erscheinungs­formen behördlichen Handelns.

Dies betrifft zunächst die behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, etwa die Erteilung einer Baugenehmigung, einer Gaststättengenehmigung, einer sonstigen fachrechtlichen Genehmigung (Denkmalschutz, Naturschutz, Immissions­schutz, Wasserrecht) oder auch einer Erlaubnis für die Ausübung von Gewerbe oder Handwerk. Lehnt die Behörde die Erteilung einer solchen Genehmigung oder Erlaubnis ab, prüfen wir die Durchsetzbarkeit Ihres Antrags im Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren und führen das entsprechende Verfahren für Sie. 

Wir beraten und vertreten Sie in diesem Kontext außerdem, wenn einem Dritten eine solche Genehmigung erteilt worden ist, Sie sich aber mittels Widerspruch dagegen zur Wehr setzen wollen, etwa weil eine Baugenehmigung in Ihre Rechte als Nachbar eingreift (zum Beispiel wegen Unterschreitung der Abstandsflächen). Greift die Verwaltung selbst in Ihre bestehenden Rechte ein, sei es durch Aufhebung oder Beschränkung einer der oben genannten Genehmigungen oder etwa durch eine Nutzungsuntersagung oder einen Baustopp, gehen wir dagegen vor.

Weiterhin prüfen wir die formelle und inhaltliche Rechtmäßigkeit von öffentlichen Abgaben, Gebühren und Beiträgen, etwa dem Erschließungsbeitrag, dem Abwasser­beitrag oder der Abfallgebühr, einschließlich der regelmäßig maßgeblichen kommunalen Satzung.

Darüber hinaus befassen wir uns mit dem Schulrecht und dem Hochschulrecht, angefangen bei der Erteilung einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium über die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe bis hin zur (verweigerten) Zulassung zu einem bestimmten Studiengang. Auch das jeweilige Prüfungsrecht spielt dabei eine immer größer werdende Rolle, insbesondere die generelle Zulassung zu einer Prüfung und das ordnungsgemäße Zustandekommen des konkreten Prüfungsergebnisses.

Schließlich beschäftigen uns die gängigen Problemkreise im Kommunalrecht, vor allem die allgemeine Verteilung der Kompetenzen zwischen Bürgermeister und Gemeinderat bzw. Stadtrat, die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen im Gemeinderat sowie deren Umsetzung oder auch die Frage der Befangenheit eines Ratsmitglieds.