Immobilienrecht

Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Dresden

Unsere Spezialisten im Immobilienrecht

  • begleiten von der Akquise und dem Erwerb des Grundstückes über die planungsrechtliche und die vertragsrechtliche Projektentwicklung, die Abwicklung der Baumaßnahme bis zur Verwertung der Immobilie.
  • beraten in allen Fragen rund um die Immobilie, speziell im Baurecht und Mietrecht, aber auch im Zusammenhang mit der Veräußerung und der Nutzung von Immobilien.
  • lösen Probleme in Genehmigungsverfahren sowie bei anderen behördlichen Verfügungen.
  • können auf einen großen Erfahrungsschatz im Bereich der Immobiliarvollstreckung, also der Zwangsvollstreckung in Immobilien, zurückgreifen.

Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

verfügt über umfangreiches Wissen, Erfahrung und Expertise bei der Beratung und Vertretung von 

  • Immobilienentwicklern,
  • Projektentwicklungsgesellschaften,
  • Architekten,
  • Bauunternehmen,
  • Projektsteuerern,
  • Vermietern,
  • gewerblichen Mietern,
  • Hausverwaltungen und
  • Vermögensverwaltern 

Sie können sich bei Fragen rund um Ihre Immobilie auf unsere umfassende und fachübergreifende Beratung verlassen. Bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Fragestellungen werden im Team bzw. durch unseren Spezialisten für das Verwaltungsrecht beleuchtet. 

Vertrauen Sie bei Ihrem konkreten Problem unserer Expertise im Immobilienrecht

Zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Unter dem Immobilienrecht werden Rechtsgebiete verstanden, die mit dem Erwerb und der Bewirtschaftung von Immobilien zu tun haben. Eine zentrale Rolle nimmt die Übertragung (beispielsweise der Verkauf) von Grundstücken oder Häusern ein. 

Das Immobilienrecht erfasst darüber hinaus aber auch das gewerbliche Mietrecht und das Wohnraummietrecht, wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt. Unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht blickt auf eine langjährige Expertise zurück, verfügt über fundiertes Fachwissen und berät Sie gern in allen Fragen des Mietrechtes. 

Unser Anwält berät und vertritt Sie im Immobilienrecht u.a. in folgenden Fällen:

Erwerb und Verkauf von Immobilien

Handelt es sich um eine komplexe Immobilie, sind bei einem Erwerbsvorgang sehr viele Aspekte zu beachten. Im Rahmen einer due diligence sind Mietverträge und andere auf den Erwerber übergehende Verpflichtungen genau zu prüfen, wobei solche Pflichten mitunter (bei befristeten oder nicht kündbaren Verträgen) lang andauernde wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Ferner sind nachbarliche Verhältnisse unter Beachtung des Nachbarrechtsgesetzes, Belastungen wie Wegerechte und andere Grunddienstbarkeiten, Reallasten, etwa nicht eingetragene Rechte (wie Notwegerechte) zu ermitteln und in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen. 

Bedeutsam in diesem Kontext ist auch die Prüfung der Belastungen des Grundstückes in den Abteilungen II und III des Grundbuches. Mitunter ist auf Verkäuferseite das Grundbuch zu bereinigen bzw. zu berichtigen, wenn es alte, tatsächlich nicht mehr bestehende Belastungen gibt, die gelöscht werden müssen. Wir beraten Sie zu sämtlichen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.

Wir begleiten Ihren Erwerbsvorgang, sei es durch Abschluss eines Kaufvertrages oder im Zuge der Zwangsversteigerung. Im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Grundstückes sind vielfältige Rechtsfragen zu beachten. Hier können wir Ihnen interdisziplinäre Beratung bieten, da ein Partner unserer Kanzlei langjährig als Zwangsverwalter und Insolvenzverwalter tätig ist.

Wir verfolgen für unsere Mandanten Widersprüche gegen Grundbucheintragungen oder Ansprüche auf Löschung von Einträgen.

Vermietete Immobilien: Gewerbliches Mietrecht und Wohnraummietrecht

Die Bewirtschaftung einer jeden Immobilie, sei es durch Abschluss von Verwaltungsverträgen, Versicherungsverträgen, Versorgungsverträgen oder Mietverträgen erfordert ein hohes Maß an Rechtskenntnis. Wir verfügen über diese Kenntnisse und stellen Ihnen diese gern zur Verfügung . 

Projektentwicklung und Bauvorhaben

Im Zuge der Projektentwicklung oder Realisierung eines Bauvorhabens sind viele öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten, etwa das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Denkmalschutzrecht, Emissionsschutzrecht und andere verwaltungsrechtliche Vorschriften. 

Wir unterstützen Sie bei der Überplanung von Grundstücken, etwa durch einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan oder der Erlangung einer Baugenehmigung. In diesem Kontext sind vielfältige Rechtsfragen zu prüfen, etwa, ob das Grundstück im Außenbereich oder im unbeplanten oder beplanten Innenbereich liegt. Hieraus resultieren unterschiedliche Rechtsfolgen im Hinblick auf die Bebaubarkeit.