Mietrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Dresden

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Schulz in allen Fragen des gewerblichen Mietrechts, des Wohnraummiet- und des Wohnungeigentumsrechts. Das gewerbliche Mietrecht erfasst Miet- und Pachtverträge über gewerblich genutzte Räume oder Grundstücke, also Büros, Gastronomie, Hallen, Produktionsflächen, Betriebsgrundstücke  usw.

Wir setzen mit dem notwendigen Nachdruck schnell Mietforderungen und andere Ansprüche aus dem Mietverhältnis durch. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruches auf Räumung von Wohnungen und gewerblichen Objekten. Wir prüfen die Berechtigung von Mängelansprüchen und anderer im Mietverhältnis streitiger Sachverhalte, wie außerordentliche und ordentliche Kündigung, Zutrittsrechte, Schadensersatz und anderer Forderungen.

Wir erstellen  rechtssichere Verträge. Auf die Formulierung des in der Regel mehrere Jahre dauernden Miet- oder Pachtvertrages ist besonderer Wert zu legen, da Änderungen im Nachhinein nur schwer durchsetzbar sind. Die Formulierung von Mietverträgen birgt vielfältige Gefahren im Hinblick auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln. Gerichte prüfen vertragliche Klauseln auf ihre Wirksamkeit und wenden unwirksame Klauseln nicht an. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass einzelne - heute als wirksam betrachtete - Vertragsklauseln der Inhaltskontrolle nicht Stand halten. Besonders im Focus stehen Vereinbarungen zur Instandhaltungspflicht des Mieters, zu Betriebskosten und zu Schönheitsreparaturen, zur Kaution, der Betriebspflicht in Einkaufszentren, der Befristung von Mietverträgen und den Möglichkeiten der Kündigung. Besonderes Augenmerk ist auf die korrekte Formulierung befristeter Mietverträge zu legen, da jeder Fehler dazu führen kann, dass die andere Vertragspartei den vermeintlich für lange Zeit geschlossenen Vertrag kurzfristig aufkündigen kann.

Wir beraten Sie selbstverständlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Mietverträgen, sei es auf Mietzahlung, Räumung, Einhaltung der Betriebspflicht, Mangelbeseitigung oder im Hinblick auf Betriebskosten. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Rechten als Mieter bspw. bei Mängel (Minderung, Zurückbehaltungsrecht).