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Ein Baumangel, zwei Verursacher

Zwei Bauunternehmer können voll auf denselben Schaden haften, den sie unabhängig voneinander verursacht haben.

Wird der Mangel an einem Bauwerk von zwei verschiedenen Bauunternehmen oder auch von einem Bauunternehmen und einem Planer der Gestalt verursacht, dass jeder Mangel auch allein die gesamten Mangelbeseitigungskosten nach sich zieht, haften die beiden Verursacher als Gesamtschuldner, also beide auf den vollen Schaden. Dann kann der Bauunternehmer dem Auftraggeber auch nicht das planerische Verschulden anspruchsmindernd entgegenhalten. So das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 26.10.2021 (10 U 336/20). In dem Fall, der dem Urteil zugrunde lag, wies eine Bodenplatte Risse auf. Ursächlich waren Ausführungsfehler des Unternehmens. Zudem war die Bodenplatte fehlerhaft geplant. Der Ausführungsfehler beruhte aber nicht auf dem Planungsfehler, sodass ein Fall der sogenannten Doppelkausalität vorlag, denn auch ohne Planungsfehler lägen die Mängel der Bodenplatte vor.