Eigenverwaltung

Rechtsanwalt für Eigenverwaltung in Dresden

Eigenverwaltung: Die Vorteile

Die Eigenverwaltung stellt eine besondere Form des Insolvenzverfahrens dar. Ursprünglich geschaffen für den Einzelunternehmer, den Gastwirt, der selbst hinter der Theke steht, hat sich diese Verfahrensart nach und nach bei größeren Insolvenzen etabliert. Verbraucher sind davon ausgeschlossen. Interessant ist diese Verfahrensart vor allem, weil

  • der Unternehmer sein Unternehmen selbst verwaltet
  • er also "Herr im Haus" bleibt
  • was zu geringeren Kosten führt und
  • das Verfahren oft mit einem Insolvenzplan verbunden wird
  • wodurch das Verfahren beschleunigt wird

Der Sachverwalter

Der Unternehmer steht im Eigenverwaltungsverfahren unter der Aufsicht eines Sachverwalters. Dieser wird vom Insolvenzgericht bestellt. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die Überwachung des Schuldners, die Prüfung der Forderungsanmeldungen und bestimmte Rechtsstreite. Stellt er Missbrauch fest, teilt er das dem Insolvenzgericht mit, welches die Eigenverwaltung dann meist aufhebt. Das hat den Übergang in ein "normales" Insolvenzverfahren zur Folge.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt sich die frühzeitige Abstimmung des Vorhabens mit dem Insolvenzgericht. Dabei sollte auch darüber gesprochen werden, wer als Sachwalter eingesetzt wird, da eine gute Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und Sachwalter wesentlich für den Erfolg des Verfahrens ist. Das setzt Vertrauen zwischen Gericht, Unternehmen und Berater voraus. Dieses genießen wir als regelmäßig bestellte Insolvenzverwalter.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein solches Vorhaben planen.