Sanierung

Rechtsanwalt für Sanierung in Dresden

Sanierung: Begriff und Ursachen

Die Sanierung eines Unternehmens bedeutet seine wirtschaftliche Gesundung. Es muss also zuvor in eine wirtschaftliche Krise geraten sein. Deren Ursachen können vielfältig sein. Es kann eine Krise des gesamten Marktes vorliegen, wie die des Hotelgewerbes in Folge der Corona-Pandemie. Verändertes Verbraucherverhalten kann ebenso Ursache sein, wie zum Beispiel die Tatsache, dass Reisen zunehmend im Internet gebucht werden.

Der letztlich existenzbedrohenden finanzwirtschaftlichen Krise geht also immer eine Produktkrise voraus: Das Produkt verkauft sich nicht mehr so gut. Diese zu beseitigen und das Produkt dem Markt anzupassen, ist Aufgabe des Managements, das sich dazu ggf. externer Hilfe bedient.

Die Liquiditätskrise

Der Liquiditätskrise hingegen kann mit den Mitteln der Sanierung im insolvenzrechtlichen Sinne begegnet werden. 

Dazu bedarf es zunächst einer gründlichen Analyse der finanziellen Lage des Unternehmens, insbesondere der Frage, ob bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Ist dies der Fall, führt kein Weg an einem Insolvenzantrag vorbei. Ausnahmen gibt es für Einzelunternehmer. 

Voraussetzung: Kein Insolvenzgrund

Ergibt die Analyse, dass kein Insolvenzgrund vorliegt, ist Raum für eine Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens. Dafür hat der Gesetzgeber mit dem StaRUG einen gesetzlichen Restrukturierungsrahmen geschaffen. Außerhalb dieses Rahmens, dem eine gewisse Förmlichkeit und damit Langsamkeit innewohnt, bleibt die Möglichkeit der freien Sanierung mittels Verhandlungen und ggf. der Zuführung neuer Liquidität. 

Alternative: Unwägbarkeiten der Insolvenz

Für alle Beteiligten gilt es dabei zu bedenken, dass mit der Insolvenz meist niemandem gedient ist, nicht dem Schuldner und nicht den Gläubigern, die nur eine geringe Quote erhalten und vom Insolvenzverwalter oft im Wege der Anfechtung in Anspruch genommen werden. Dadurch werden nicht nur personelle und finanzielle Resourcen gebunden, meist mündet der Rechtsstreit auch in einem Vergleich, der zur Rückzahlung von eigentlich geschuldeten Zahlungen an die Insolvenzmasse führt.

Für die Verhandlungen bedarf es der Einsicht in die Möglichkeiten des Falles, Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern und führen die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.