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Insolvenzanfechtung - Zahlungseinstellung trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

Der Bundesgerichtshof hatte sich am 24.03.2016 (IX ZR 242/13) wieder einmal mit einer Insolvenzanfechtung zu befassen. Gegenstand der Entscheidung war, inwieweit eine Raten-zahlungsvereinbarung die Annahme einer Zahlungseinstellung ausschließt. Forderungen, die rechtlich oder auch nur tatsächlich gestundet sind, dürfen bei der Prüfung der Zahlungseinstellung und Zahlungsunfähigkeit nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss einer entsprechenden Ratenzahlungsvereinbarung enthält regelmäßig eine Stundung. Im vorliegenden Fall gewann der Insolvenzverwalter den Rechtsstreit, da die Zahlungsein-stellung bereits vor Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung der Beklagten bekannt war. Damit oblag der Beklagten die Darlegungs- und Beweislast dahingehend, dass die Schuld-nerin die Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen hatte. Diesen Beweis hatte die Beklagte nicht ausreichend geführt.