Die 78. Präsidentenkonferenz der Landesarbeitsgerichte hat die aktualisierte Fassung des Streitwertkataloges für die Arbeitsgerichtsbarkeit vom 04.05.2016 freigegeben. Der Katalog ist nicht verbindlich. Er soll künftig weiterentwickelt werden. Die erste Fassung war 2013 erstellt worden. Der Katalog soll eine Orientierungshilfe sein bei der Festsetzung von Gegenstandswerten, um eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung zu erreichen. Die Gegenstandswerte bilden die Grundlage für die Gebühren der Gerichte und Anwälte und sind damit für die Kosten eines Gerichtsverfahrens entscheidend.
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