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Muss Vermieter den Wegfall des Eigenbedarfs vor Ablauf der Kündigungsfrist offenbaren?

Der BGH hatte zu entschieden, ob der Vermieter den Mieter informieren muss, wenn der zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung durchaus bestehende Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder entfällt.

Nach bisheriger Rechtsprechung haftet der Vermieter (nachvollziehbarer Weise) auf Schadenersatz, wenn er die Kündigung des Mietvertrages schuldhaft auf einen in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarf stützt.

Im hier entschiedenen Fall musste sich der BGH nicht mit der unzulässigen Eigenbedarfskündigung auseinandersetzen, sondern mit der Frage, wie sich der Vermieter zu verhalten hat, wenn nach der berechtigt erklärten Kündigung (die das Mietverhältnis an sich beendet hat) der Eigenbedarf wegfällt, bevor der Mieter ausgezogen ist.

Hierzu urteilt der BGH am 13.06.2012 (VIII ZR 356/11), dass der Vermieter den Wegfall des Eigenbedarfs mitteilen und dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses anbieten muss. Rechtlich ist dieses Konstrukt problematisch, denn mit Kündigung findet der Vertrag grundsätzlich sein Ende. Daher meint der BGH, müsse der alte Vertrag wieder in Vollzug gesetzt werden, was den Abschluss eines entsprechenden Vertrages voraussetzt, denn der Mieter kann natürlich nicht gezwungen werden (vielleicht hat er schon eine neue Wohnung).