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Mieter kann Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht verlangen

Der BGH bestätigte am 30.09.2009 (VIII ZR 283/08) ein Urteil des Landgerichts Dresden und verneinte den vom Mieter geltend gemachten Anspruch auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Enthält der Mietvertrag – wie üblich – hierzu keine Regelung, kann der Mieter eine solche Bescheinigung nicht verlangen.

Eine allgemeine Verkehrssitte, wonach bei Neuvermietung eine Mietschuldenfreiheits-bescheinigung vorgelegt werden müsse, sei nicht zu erkennen.

Der Bundesgerichtshof hat mit diesem Urteil die in der Instanzenrechtsprechung bestehende Streitfrage zugunsten des Vermieters aufgelöst.

Der Vermieter ist also nicht verpflichtet, dem Mieter eine Mietschuldenfreiheits-bescheinigung auszustellen, selbst wenn Rückstände nicht bestehen.