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Dauerhaft unpünktliche Zahlung auch ohne Verschulden Kündigungsgrund

Kürzlich musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befassen, ob auch eine unverschuldete unpünktliche Zahlung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Im zugrunde liegenden Fall ging der Mieter irrtümlich und ohne Verschulden davon aus, dass er erst zur Monatsmitte zahlen muss.

Der BGH bejahte mit Urteil vom 01.06.2011 das Recht des Vermieters zur Kündigung. Dies ist vor allem im Hinblick auf etwa unpünktliche Zahlungen durch Dritte (etwa die ARGE) relevant.