Aktuelles

Aktuelles

Verjährung des Zahlungsanspruches des Mieters wegen rechtsgrundlos durchgeführter Schönheitsreparaturen

Mieter, die Schönheitsreparaturen ausführen, obwohl die entsprechende Klausel im Mietvertrag unwirksam ist (wie so oft), können die Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt, dass dieser Anspruch sechs Monate nach Rückgabe der Mietwohnung an den Vermieter verjährt (Urteil vom 04.05.2011, XIII ZR 195/10).