Aktuelles

Aktuelles

Wirtschaftlichkeit der Betriebskosten und Betriebskostenspiegel

Soeben entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 06.07.2011, Az.: VIII ZR 340/10) zur Frage der Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebskosten. Nach diesem Grundsatz ist der Vermieter verpflichtet, ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Betriebskosten zu wahren.

Die Mieter hatten den Ausgleich von Müllgebühren mit der Begründung verweigert, die abgerechneten Kosten lägen weit über denen des Betriebskostenspiegels für Deutschland, den der Deutsche Mieterbund e.V. herausgibt.

Das Gericht entschied, dass allein der Hinweis auf den Betriebskostenspiegel nicht genüge. Vielmehr treffe die Mieter eine „erhöhte Darlegungslast“ da sie im Hinblick auf die Müllgebühren auf die gleichen Erkenntnismöglichkeiten zurückgreifen können wie der Vermieter.

Pauschalen Einwänden von Mietern unter Rückgriff auf die Durchschnittswerte des Betriebskostenspiegels dürfte damit der Boden entzogen sein.