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Architektenhonorar bei verlängerter Bauzeit?

Das Landgericht Halle befasste sich kürzlich mit zusätzlichen Honoraransprüchen des Architekten nach erheblicher Bauzeitverlängerung. Grundlage war die bis 2009 geltende Fassung der HOAI. Das Landgericht Halle urteilte am 07.10.2010 (Az.: 5 O 573/03), dass eine Rechtsgrundlage für zusätzliches Honorar bei Bauzeitverlängerung fehle, wenn sich im Vertrag hierzu nichts findet (wie meist).

Auch die gemeinsame Annahme einer bestimmten Bauzeit führt nicht dazu, dass der Bauherr bei Verlängerung der Bauzeit zusätzliches Honorar zu zahlen habe.

Architekten sollten mithin regelmäßig in ihre Verträge eine Klausel aufnehmen, nach der sie für verlängerte Bauzeit zusätzliches Honorar beanspruchen können.