Aktuelles

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Umfang der Mangelbeseitigungskosten

Auch die Kosten zur Vor- und Nachbereitung der Ersatzvornahme sind zu erstatten.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 19.12.2024 (10 U 136/23) zur Erstattungsfähigkeit der Kosten geurteilt, die für die Beseitigung von Mängeln im Wege der Ersatzvornahme anfallen. Ein Fußboden wurde mangelhaft verlegt. Im Zuge der Mangelbeseitigung war es notwendig, die auf dem Fußboden bereits aufgebaute Küche zu demontieren und auszulagern, weitere Möbel wegzuräumen und im Anschluss wieder zu malern. 

Das Oberlandesgericht Brandenburg hält diese Kosten für ersatzfähig, weil sie objektiv erforderlich waren, um die Mängel zu beseitigen. Die Mangelbeseitigung in Ersatzvornahme kann also sehr teuer werden.