Aktuelles

Aktuelles

Weihnachtsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer jüngeren Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob einem Arbeitnehmer, der mehrere Jahre arbeitsunfähig erkrankt war, für die Zeiten der Erkrankung Weihnachtsgeld zu zahlen ist. In dem entschiedenen Fall war dem Arbeitnehmer für mehr als zehn Jahre Weihnachtsgeld gezahlt worden, zuletzt in Höhe von 1.500,00 €, im letzten Jahr mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt. Als er erkrankte erhielt er kein Weihnachtsgeld mehr. Dieses forderte er für drei Jahre nach.

Das BAG gab ihm recht und hob das die Klage abweisende Berufungsurteil auf. Der Anspruch ergebe sich aus betrieblicher Übung. Die Frage, ob mit dem Weihnachtsgeld geleistete Arbeit oder Betriebstreue honoriert werden sollte, sei offen. Zweifel in der Auslegung gingen zulasten des Anwenders, hier des Arbeitgebers. Auch der Freiwilligkeitsvorbehalt besage nur, dass der Arbeitgeber nicht aufgrund rechtlicher Verpflichtung handele, nicht, dass daraus keine Bindung für die Zukunft entstehe.

Es fehle darüber hinaus an einer Vereinbarung zur Kürzung des Weihnachtsgeldes bei krankheitsbedingten Fehlzeiten.

Die Entscheidung zeigt, dass es wichtig ist, seine Arbeitsverträge auf Regelungen zu Sondervergütungen und deren Voraussetzungen zu prüfen.