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Bürgschaften der Wüstenrot Bausparkasse AG häufig unwirksam

Bürgschaftsformulare begründen keine Zahlungspflicht des Bürgen

Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Dresden gibt Anlass zum Hinweis, dass viele der von der Wüstenrot Bausparkasse AG verwendeten Bürgschaftsformulare an Formfehlern leiden und nicht zu einer wirksamen Verpflichtung des Bürgen führen. Die Bausparkasse hat sich häufig neben dinglichen Sicherheiten (Grundschulden) zur Absicherung Ihrer Darlehensforderung Bürgschaften von Familienangehörigen unterschreiben lassen. Diese Bürgschaften unterliegen vielfältigen Formerfordernissen. Die Bürgschaftserklärung selbst und die Bestätigung der Kenntnisnahme von der Widerrufsbelehrung müssen separat gezeichnet sein. Eine Unterschrift genügt in der Regel nicht. In den 2010´er Jahren gab es zudem verschiedene Anforderungen an die Widerrufsbelehrung. Die von der Wüstenrot AG verwandten Widerrufsbelehrungen entsprachen – sofern Sie notwendig waren – häufig nicht dem vorgeschriebenen Text, weshalb der Widerruf auch noch später erfolgen kann. Bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einer derartigen Bürgschaft sollte diesen Aspekten vertieft nachgegangen werden.