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Samstag gleichzeitig Werktag und kein Werktag

Der Bundesgerichtshof hat für die Mietzahlungsfrist (3. Werktag des Monats) entschieden, dass der Samstag kein Werktag ist (Urteil vom 13.07.2010, VIII ZR 129/09). Der Samstag zählt also grundsätzlich nicht mit, so dass die Miete bspw. erst am Dienstag fällig ist, wenn der 2. Tag des Monats ein Samstag ist.

Etwas anderes gilt weiterhin für die Berechnung der Kündigungsfrist, für die ebenfalls der 3. Werktag des Monats zu berücksichtigen ist. Hier sind Samstage grundsätzlich als Werktage mitzuzählen. Fällt aber der 3. Werktag des Monats auf einen Samstag, geht die Kündigung am Montag rechtzeitig zu!