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Arbeitseinstellung bei Streit über Nachtrag?

Zu dieser immens wichtigen Frage hat sich kürzlich das Oberlandesgericht Bremen äußern müssen. Mit Urteil vom 06.05.2008 (3 U 50/07; der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen zurückwiesen) urteilte das Gericht, dass der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen darf, wenn sein Auftraggeber die (berechtigte) Vergütung endgültig ablehnt oder eine schon vereinbarte oder anerkannte Vergütung nicht bezahlt.

Vorsicht ist damit weiter bei strittigen Zusatzvergütungen geboten. Solange der Auftrageber über die Zusatzforderungen verhandelt, dürfte die Arbeitseinstellung durch den Auftragnehmer nicht berechtigt und daher höchst gefährlich sein, da diese wiederum eine berechtigte Kündigung des Auftraggebers nach sich ziehen kann. Aus Auftraggebersicht sollten unsichere Nachträge nicht endgültig abgelehnt werden.