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Dokumentation und Revisionspläne als Leistungspflicht

Wie lange kann der Auftraggeber die Herausgabe der Unterlagen verlangen?

In einem vom Kammergericht Berlin am 01.03.2018 (Aktenzeichen: 27 U 40/17) entschiedenen Fall ging es um die Frage, welche Rechte der Auftraggeber geltend machen kann, wenn Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag schuldet, bei Abnahme nicht übergeben wurden.

Das Gericht führt aus, dass die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren auch für diese Ansprüche gilt und daher der Auftraggeber auch solange die Herausgabe der Unterlagen verlangen kann und – falls er noch nicht bezahlt hat – ein Zurückbehaltungsrecht deswegen geltend machen kann.

Schwierig wird die Beurteilung, wenn im Vertrag nichts dazu gesagt ist, welche Unterlagen zu übergeben sind. Diese Frage ist noch nicht geklärt, es sind auf jeden Fall alle nach den technischen Regelwerken geschuldeten Unterlagen zu übergeben, bei technischen Gewerken gehören dazu häufig Revisionspläne. Ferner muss der Auftragnehmer sämtliche in seiner Hand befindliche Unterlagen, die zum Betrieb der Anlage erforderlich sind (beispielsweise Pflege- und Bedienungsanleitungen und Herstellerbeschreibungen) übergeben.