Aktuelles

Aktuelles

Abnahme durch Einzug

Streitig zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist immer wieder die Abnahme. Viele Auftragnehmer legen nicht allzu viel Wert auf die Dokumentation der Abnahme, dabei ist diese so wichtig. Im Gerichtsverfahren ist der Auftragnehmer mit seiner Werklohnklage nur erfolgreich, wenn er zur Abnahme vortragen kann. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 08.04.2016 (22 U 165/15) geurteilt, dass eine konkludente Abnahme angenommen werden kann, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer errichtete oder bearbeitete Objekt (hier Bodenbelagsarbeiten) bezieht und innerhalb einer angemessenen Prüffrist sich nicht zu Mängeln der Leistung äußert. Diese Prüffrist kann nach Auffassung des Gerichts nicht länger als zwei Monate andauern.

Dennoch ist ein schriftliches Abnahmeprotokoll in jedem Fall vorzuziehen!