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Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen Drogenkonsum

Einem Berufskraftfahrer kann gekündigt werden, wenn er Drogen einnimmt.

Im vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall hatte der Kläger am Samstag Amphetamine und Methamphetamine konsumiert. Am Montag erbrachte er seine Arbeitsleistung. Anlässlich einer polizeilichen Kontrolle am darauffolgenden Tag wurde der Drogenkonsum festgestellt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältniss fristlos. Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen die Kündigung mit der Begründung, er sei nicht fahruntüchtig gewesen.

Das BAG wies die Klage ab.

Es sei unerheblich, ob die Fahrtüchtigkeit des Klägers bei den am Montag durchgeführten Fahrten konkret beeinträchtigt war und deshalb eine erhöhte Gefahr im Straßenverkehr bestand. Ein Berufskraftfahrer dürfe seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme Amphetaminen oder Methamphetaminen ("Crystal Meth“) gefährden. Es mache keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde.