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Verhandlung von Abfindungen

In der arbeitsgerichtlichen Praxis nehmen Kündigungsschutzklagen eine herausgehobene Stellung ein. Das Gericht stellt in jedem Verfahren die Frage, ob eine gütliche Einigung in Frage kommt. Diese besteht meist darin, dass das Arbeitsverhältnis beendet und eine Abfindung gezahlt wird. Oft richtet sich der gerichtliche Vorschlag zur Höhe der Abfindung nach der in der Praxis weithin akzeptierten Faustformel: ein halbes Monatsentgelt pro Beschäftigungsjahr. 

Damit muss die Verhandlung jedoch nicht enden. Es ist Kennzeichen guter anwaltlicher Tätigkeit, die Vorgeschichte der mit der Klage angegriffenen Kündigung und dabei insbesondere auch „weiche“ Fakten umfassend zu ermitteln und geschickt in die Verhandlung einzuführen. Dann kann es dem Arbeitnehmervertreter gelingen, Zahlungen zu vereinbaren, die weit über dem Üblichen liegen. 

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