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Gewerbemiete: Mietminderung wegen Corona-Lockdown?

widerstreitende Entscheidungen verschiedener Landgerichte

Das Landgericht München hat am 22.09.2020 (3 O 4495/20) entschieden, dass sich die Miete mindert, wenn ein Ladengeschäft corona-bedingt nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann, nachdem die Landesregierung die Schließung bzw. den eingeschränkten Publikumsverkehr verfügt hat.

Nach Auffassung des Landgerichts stelle die Schließungsanordnung aufgrund Corona einen Mangel der Mietsache dar. Außerdem sei die Geschäftsgrundlage des Mietvertrages gestört, sodass der Vertrag anzupassen ist.

Das Landgericht Zweibrücken (HKO 17/20), das Landgericht Frankfurt am Main (2-15 O 23/20, 2-05 O 160/20) und das Landgericht Heidelberg (5 O 66/20) hatten zuvor gegenteilig entschieden. Hier ist also das letzte Wort noch nicht gesprochen.