Baurecht & Architektenrecht

Rechtsanwalt Rainer Schulz ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät

  • zur Gestaltung des Bauvertrages
  • während der gesamten Abwicklung eines Bau- oder Planervertrages (Projektmanagement)
  • Bauträger
  • Bauunternehmen
  • institutionelle Auftraggeber

Wir setzen Werklohnforderungen und Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Schadensersatz, Behinderungsmehrkosten und Ansprüche auf Nacherfüllung oder Schadensersatz bei Mängeln durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Ferner unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Architektenhonorar und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wir vertreten Auftraggeber, Planer und Versicherungen im Zusammenhang mit der Haftung des Architekten, sei es aus Planungsfehlern, Fehlern der Bauüberwachung oder auch Bausummenüberschreitung sowie der Abwehr entsprechender Forderungen.

Wir beraten ferner im öffentlichen Baurecht, also zu Baugenehmigungen, zu anderen bauaufsichtsrechtlichen Instrumentarien wie Baueinstellung, Abrissverfügung, Nutzungsuntersagung, oder Baustopp, denkmalschutzrechtliche Vorgaben oder Verweigerungen.

Wir vertreten Sie vor den Fachbehörden, den Widerspruchsbehörden und dem Verwaltungsgericht.

Rechtsanwaltskanzlei für Baurecht in Dresden

Es wird das öffentliche und das private Baurecht unterschieden. Mit öffentlichem Baurecht ist in der Regel das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, aber auch das Denkmalschutz- und Emmisionsrecht gemeint. Es spielen auch andere Rechtsgebiete eine Rolle, wie das Straßenrecht, Enteignungsrecht und Nachbarrecht. Nach den Regeln des Baugesetzbuches und der jeweiligen Bauordnung und weiteren einzelnen Fachgesetzen beurteilt sich die von der Baubehörde zu prüfende Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Erteilung von Baugenehmigungen sowie die Befugnis der Baubehörden, Nutzungsuntersagungen, Abrissverfügungen oder einen Baustopp auszusprechen.

Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht übernimmt die Vertretung und Beratung zu diesen baurechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Rahmen von Widerspruchs­verfahren und Klageverfahren gegen Bescheide der Baubehörden sowie zur Durchsetzung von Baugenehmigungen.

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten (Bauherr, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Auftragnehmer, Auftrag­geber), aber auch der Nachbarn untereinander. Vordergründig geht es in diesem Bereich um die gegenseitigen Vertragspflichten, also das Bausoll einerseits und den Werklohn, also die Vergütung für die Leistungen auf der anderen Seite. Es spielen weitere vielfältige Fragen in das private Baurecht hinein, so die Haftung bei Mängeln, die Haftung für Schäden, die Verteilung von Verantwortung und der Risiken sowie die Verpflichtung zur Erbringung von Nebenleistungen. Im Ergebnis geht es im privaten Baurecht um gegenseitige Ansprüche, sei es aus Behinderungen, Vertrags­strafe oder (Gewährleistungs- bzw. Vertragserfüllungs-) Bürgschaften.

Wir beraten Sie in allen Fragen des privaten Baurechts, insbesondere auch zur Vertragsgestaltung (BGB- und VOB/B- Verträge), zu dem Nachtragsmanagement und der Projektsteuerung. Schließlich bieten wir juristisches Projektmanagement, also die baubegleitende Rechtsberatung an.

Bauverträge

Mit der Formulierung des Bauvertrages stellen die Vertragspartner die Weichen für das Gelingen des Projektes. Hier gilt nicht immer "viel hilft viel". Entscheidend ist es, die Interessen des Bauherren, Generalunternehmers, Generalübernehmers, Subunternehmers oder Handwerkers zu erkennen und zu formulieren. Es kommt darauf an, die wesentlichen Eventualitäten zu regeln. Die Gestaltung von Verträgen erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und der Kenntnis der Rechtsprechung im Baurecht. Viele Klauseln und Regelungen in Verträgen werden von der Rechtsprechung nicht gebilligt und sind unwirksam. Unwirksame Klauseln sind vollständig außer Acht zu lassen. Das heißt, es kommt nicht einmal das zulässige Maß der Regelung zum Tragen! Mit unserem unserem fundierten und den langjährigen Erfahrungen können wir Ihnen maßgeschneiderte Bauverträge gestalten.

Durch unser fundiertes Wissen und die langjährigen Erfahrungen können wir Ihnen maßgeschneiderte Bauverträge gestalten: 

  • Entscheidend ist es, die Interessen des Bauherren, Generalunternehmers, Generalübernehmers, Subunternehmers oder Handwerkers zu erkennen und zu formulieren.
  • Es kommt darauf an, die wesentlichen Eventualitäten zu regeln.
  • Die Gestaltung von Verträgen erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Kenntnis der Rechtsprechung im Baurecht.
  • Viele vorformulierte Klauseln und Regelungen sind unwirksam.
  • Unwirksame Klauseln schaden, denn es gilt dann nicht einmal das, was zulässigerweise hätte vereinbart werden können

Mängelansprüche

Häufig treten Baumängel auf. Die Geltendmachung der Ansprüche wegen Baumängeln setzt die exakte Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, sei es beim VOB/B oder beim BGB-Vertrag, voraus. Es ist wichtig, in diesem Bereich die rechtliche Beratung mit technischem Sachverstand zu verzahnen. Die Wahl der Herangehensweise bei Mängeln entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg des Vorgehens. Es ist zu prüfen, ob Zurückbehaltungsrechte oder Kostenvorschuss geltend gemacht werden sollte, ob ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll ist oder ob eine Klage erhoben werden soll. 

Nachtragsmanagement

Bei der Abwicklung von Bauvorhaben jeder Größe spielt das Nachtragsmanagement eine große Rolle. Dies gilt sowohl für den Auftragnehmer, der zusätzliche Vergütung generieren will, als auch für den Auftraggeber, der Nachtragsforderungen abwehrt. Die VOB/B bietet ein vielfältiges Instrumentarium zur Regelung von Nachtragsforderungen. Die genaue Kenntnis der Vorschriften und der dazu ergangenen Rechtsprechung ist unabdingbare Voraussetzung einer fundierten und anspruchs­vollen Beratung. Das Knowhow unseres Fachanwalts für Baurecht in diesem Gebiet bringt unschätzbare Vorteile bei der Abwehr und Durchsetzung von Nachtrags­forderungen. 

Baubehinderungen

In der praktischen Abwicklung von Großvorhaben spielen Bau­behinderungen eine zunehmende Rolle. Sie sind häufig Ursache für Streit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, da die Verzögerung häufig teuer ist und die Behinderungsmehrkosten zu verteilen sind.  Baubehinderungen sind in der VOB/B bzw. in baurechtlichen Vorschriften nur unzureichend geregelt. Die Rechtsprechung hat eine Reihe von Grundsätzen entwickelt, die bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen zu beachten sind. Wir können auf einen reichen Erfahrungsschatz und eine große Prozesserfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus Baubehinderungen zurückgreifen. 

Rechtsanwaltskanzlei für Architektenrecht Dresden

Das Architektenrecht regelt die Beziehungen zwischen Architekten und Auftraggebern (Privatrecht). Es betrifft hauptsächlich Fragen des Honorars (HOAI), der Planungs- und Überwachungspflichten der Architekten und der Haftung der Architekten. Die Rechtsmaterie ist komplex. Die Rechtsprechung zur Haftung von Architekten, insbesondere Planern und Bauüberwachern ist sehr umfangreich. Hier gilt es, die Einzelheiten zu kennen. Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hat zahlreiche Prozesse zu Planungs- oder Bauüberwachungsfehlern geführt. 

Planungsfehler & Baukostenüberschreitung

Zentral sind Fragen der Architekten- beziehungsweise Planerhaftung, beispielsweise bei Fehlplanungen oder der Überschreitung der veranschlagten Baukosten. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig. Der Architekt (Planer, Statiker) haftet regelmäßig für die Auswirkungen von Fehlern seiner Arbeit, sei es bei der Planung oder der Bauüberwachung. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich der zugrundeliegende Vertrag. Bei Planungsfehlern kommt es zudem darauf an, ob das Bauunternehmen den Mangel erkennen konnte.

Häufig geht es um die Überschreitung der vom Architekten prognostizierten Baukosten. Unter gewissen Umständen haftet der Architekt für derartige Baukostenüberschreitungen. Die Rechtsprechung gibt hier einen engen Rahmen vor. 

Projektsteuerung

Ab einer bestimmten Projektgroße ziehen Bauherren aus gutem Grund Projektsteuerer zu Rate. Das Recht der Projektsteuerung ist gesetzlich kaum geregelt. Es gibt einzelne Vorschriften in der HOAI. Wir können Sie in allen rechtlichen Fragen des Projektsteuerungsvertrages, insbesondere zum Honorar, zur Haftung des Projektsteuerers, seinen Leistungspflichten und der Gewährleistung beraten.

Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bieter untereinander sowie zur Vergabestelle in Vergabeverfahren. Nicht alle öffentlichen Beschaffungsvorgänge verlangen die Anwendung der VOB/A und der Vorgaben bestimmter Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Wir beraten Vergabestellen während des gesamten Vergabevorganges und Bieter bei der Prüfung von Vergabeverstößen und im Rahmen der Durchsetzung und Abwehr entsprechender Ansprüche vor den Vergabekammern und Zivilgerichten.