Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Dresden

Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht können wir auf eine langjährige Expertise durch die Beratung vieler Eigentümergemeinschaften zurückblicken. Wir setzen Hausgeld­forderungen und Sonderumlagen sowie Duldungs- und Vornahmeverpflichtungen gegen einzelne Eigentümer durch. Ferner unterstützen wir Sie bei nachbarrechtlichen oder anderen Abwehransprüchen sowie in gerichtlichen Verfahren zur Anfechtung von Beschlüssen. Im Vordergrund steht im Wohnungseigentumsrecht die Beratung von Hausverwaltungen zur Vermeidung haftungsriskanter Fehler. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Entwurf entsprechender Verwalterverträge, der Vorbereitung kritischer Versammlungen sowie der Formulierung von Beschlussvorlagen.

Wir können auf eine lange Beratungspraxis, insbesondere von Hausverwaltungen, aber auch von Projektentwicklern zurückblicken. Aus der Formulierung von Teilungserklärungen und Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlungen ergeben sich oft weitreichende Konsequenzen, die im Nachhinein kaum mehr korrigierbar sind. Der präzisen Formulierung derartiger langwirkender Vereinbarungen ist daher allergrößtes Augenmerk zu schenken. Hierbei unterstützt Sie unserer Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.